Wie alle Länder hat auch Österreich ein Gesetz, das sich mit den Staatsbürgerschaften seiner Bürger befasst. Das ist ein Thema mit dem sich gebürtige Österreicher selbst weniger beschäftigen, spielt es doch im täglichen Leben keine wirkliche Rolle. Ganz anders sieht die Diskussion allerdings für Zuwanderer und Österreicher im Ausland aus. Der Grund dafür ist Österreichs sehr restriktive Gesetzgebung bezüglich der Möglichkeit mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen. Das Thema wird auch in Österreich sehr emotional diskutiert, gerade im Zuge der Flüchtlingskrise und auch durch unsere Beziehung mit der Türkei. Ich würde gerne allerdings in diese Diskussion ein paar neue Sichtweisen bringen die möglicherweise in der Auseinandersetzung damit bis jetzt gefehlt haben.
Zunächst ist es wichtig grundsätzlich über die Staatsbürgerschaft zu sprechen und das aus zweierlei Gründen: Auf der einen Seite sindmit einer Staatsbürgerschaft bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, auf der anderen spielen Staatsbürgerschaften heute (gerade in Österreich) oft nur eine untergeordnete Rolle.
In der Regel geht mit der Geburt in einem Land zu Eltern aus diesem Land der Erwerb einer Staatsbürgerschaft einher. Auch das ist international gesehen eine sehr komplexe Situation weil sich die Details dazu in vielen Ländern unterscheiden. Durch die Staatsbürgerschaft entsteht in der Regel das Recht auf Grunderwerb, die Möglichkeit im politischen System sowohl aktiv als auch passiv Teilzunehmen, das Recht des unbeschränkten Aufenthaltes innerhalb des Landes als auch das Recht nicht in ein anderes Land abgeschoben zu werden. Zudem ergeben sich diverse Pflichten. In Österreich zum Beispiel ist der Präsenzdienst und die Verpflichtung als Laienrichter in Gerichten teilzunehmen. In anderen Ländern sind oft auch andere Pflichten an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Zum Beispiel müssen Amerikanische Staatsbürger egal wo in der Welt sie Leben, US Amerikanische Steuererklärungen schreiben und auch unter Umständen Steuern zusätzlich in den USA zahlen. Das ist eine Sonderheit, die ansonsten nirgendwo in der Welt in dieser Form existiert.
Aus dem vorigen Absatz erschliesst sich auch, dass die Staatsbürgerschaft für sich alleine unser Leben nicht reguliert. In Österreich wie in den meisten Ländern der Welt gibt es zusätzlich das Konzept des Aufenthaltes. Wer in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat (was in der Regel dadurch festgelegt wird, dass man mehr als sechs Monate eines Jahres in dem Land lebt) wird in Österreich steuerpflichtig. Zudem werden auch nur Staatsbürger die sich im Land aufhalten in den Präsenzdienst eingeladen und können auch nur durch eine Meldung Laienrichter werden. Zu den Steuern und den Sozialleistungen des Landes hingegen muss erwähnt werden, dass eine Staatsbürgerschaft nicht Pflicht ist, sondern der Aufenthalt im Lande. Auch jemand der aus anderen Rechten in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat muss hier Steuern zahlen und kann den Sozialstaat nutzen.
Das betrifft in Österreich eine enorme Anzahl an Bürgern. Nach den letzten Zählungen leben mehr als 10% Ausländer in Österreich und das wird in der Regel durch die Staatsbürgerschaft erhoben. Was bedeutet es als nicht Österreichischer Staatsbürger im Land zu leben? Ich kann gar nicht herausstreichen wie viele praktische Auswirkungen das für den Einzelnen haben kann. Ich will dazu auch nicht allzusehr ins Detail gehen, aber es ist wichtig über die wichtigsten Konstellationen zu sprechen. Das wird uns einen Einblick in das komplexe Thema der Mehrfachen Staatsbürgerschaften ermöglichen.
Wenn man einen x-beliebigen Menschen in Österreich zufällig herausnimmt hat man mit verschiedener Wahrscheinlichkeit einen Menschen mit anderer Rechtsgrundlage herausgezogen. Grundsätzlich kann man sich das in etwa so Vorstellen:
In Österreich ergibt sich durch unsere EU Mitgliedschaft in etwa zwei Formen der Staatsbürgerschaft:
Der Österreichische Staatsbürger: ich glaube in etwa 80% der Fälle wird man wohl einen österreichischen Staatsbürger erwischen. Hierbei gibt es allerdings auch verschiedene Typen. In der Regel unterscheidet man hier zwischen einem "natural born citizen", also einem Staatsbürger der mit der österreichischen Staatsbürgerschaft geboren wurde und einem Naturalisiertem Bürger. Man könnte annehmen, dass die Rechte für beide Österreicher gleich sind, das ist allerdings ein Trugschluss wie wir später sehen werden.
Der EU Bürger: das ist der zweithäufigste Status den jemand in Österreich wohl hat. Jeder Staatsbürger eines EU Landes ist auch automatisch EU Bürger. Die EU Staatsbürgerschaft ist ein sehr komplexes Thema und auch ob die EU Staatsbürgerschaft tatsächlich eine Staatsbürgerschaft ist, ist wohl umstritten. Allerdings basiert sie auf internationalen Verträgen und hat sehr praktische Auswirkungen auf das Leben eines solchen EU Bürgers. Das EU Recht sieht vor, dass ein EU Bürger einen Staatsbürger des Landes nicht benachteiligt wird. Das bedeutet in aller Regel, das zum Beispiel ein Österreicher der nach Deutschland zieht dort fast wie ein gebürtiger Deutscher behandelt wird. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass ein Kroate der in Österreich lebt sich wie ein Österreichischer Staatsbürger fühlen kann.
Alleine das ergibt ein paar interessante Konsequenzen. Geborene Österreicher und EU Bürger haben zB keine Verpflichtung Deutsch zu sprechen. Das hat ganz konkrete rechtliche Auswirkungen. Ein Kind zweier österreichischer Eltern, das in Polen aufwächst und nor Polnisch und Englisch spricht hat das Recht als Österreicher in Österreich zu Leben, muss allerdings nicht deutsch Sprechen können. Weswegen es zum Beispiel auch wenn es für Jahre in Österreich lebt nicht Laienrichter werden kann. Das Gesetz muss diesen Punkt ganz konkret abdecken.
Eine ähnliche Situation ergibt sich auch, wenn einem die Staatsbürgerschaft verliehen wird durch Leistungen die für die Republik erbracht werden. Eine Anna Netrebko muss kein Deutsch können und ist trotzdem eine Österreichische Staatsbürgerin.
Für EU Bürger gilt dies sowieso. Die Freizügigkeit erlaubt es einem jeden mit einigen Einschränkungen sich frei in der EU zu Bewegen und Niederzulassen. Hierbei gelten allerdings bestimmte Einschränkungen was den Zugang zu Sozialsystemen als Arbeitsloser betrifft, für einen Österreichischen Staatsbürger in Österreich jedoch nicht.
Den nächsten Typ Menschen den man wohl durch Zufall in Österreich relativ schnell findet ist der nicht EU Tourist. Auch hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten ins Land zu kommen allerdings gilt das man hier in der Regel nur 3 Monate bleiben darf, mit Ausnahme auch bis zu einem Jahr. Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialsystem ist verwehrt. Der Grund warum das eine Rolle in der Diskussion der Staatsbürgerschaft spielt werden wir später noch ausführlich behandeln. Wichtig ist: ein Tourist hat nur sehr eingeschränkte Rechte und ein Grenzübertritt erfolgt nach verschiedenen Regeln.
In vielen europäischen Ländern gilt das Schengenabkommen. Dieses besagt, dass zwischen Schengen Ländern im Regelfall keine Grenze besteht. Als Konsequenz daraus gilt eine einheitliche Aussengrenze und einheitliche Einreisebedingungen für Touristen und Kurzbesucher aus anderen Gründen (geschäftlicher Natur zum Beispiel).
Die Situation ist im Detail natürlich wesentlich komplexer allerdings kann man sich das in etwa so vorstellen: Es gibt auf dieser Welt sehr viele Staatsbürgerschaften und mit den Staatsbürgerschaften kann man einen Pass erwerben. Ein Österreicher kann zB einen Österreichischen Pass besitzen. Je nachdem welchen Pass ein Tourist vorweisen kann, hat er es einfacher oder schwerer in das Land zu kommen. Zum Beispiel kann ein Tourist aus Venezuela ohne Visum in das Land einreisen. Der Pass ist ausreichend. Auf der anderen Seite muss zum Beispiel ein Tourist aus Russland zunächst ein Visum ansuchen, persönlich in einem Konsulat ein Interview führen, seinen Pass abgeben und auf ein Visum warten. Dann erhält man den Pass mit einem Visum zurück. Das Visum erlaubt dann die Einreise für eine bestimmte Zeit, aber in der Regel für nicht mehr als drei Monate.
Auch hier ist das Thema wesentlich komplexer als dieser Absatz es beschreibt, aber man kann sich auch einfach illegal im Bundesgebiet aufhalten oder Asylsucherner sein. Ich habe dazu keine Zahlen aber seit ein paar Jahren dürfte das nicht sonderlich selten vorkommen. Die Konsequenzen davon sind unterschiedlich, in der Regel ist aber ein Verweis vom Bundesgebiet möglich und der betroffene hat das Gebiet zu verlassen. Asylwerber können wenn ihr Asylantrag angenommen wird das Recht zum Aufenthalt erwerben.
Dieser Rechtsstatus ist im Zusammenhang mit Doppelstaatsbürgerschaften sehr wichtig. Jeder legal in Österreich lebende Mensch der kein österreichische oder EU Staatsbürger ist erhält einen von vielen Titeln die einen Aufenthalt in verschiedener Form erlaubt. Ich will hier gar nicht mal so ins Detail gehen, allerdings entsteht nach rund etwa sechs Jahren das Recht auf einen Daueraufenthalt.
Mit dem Daueraufenthalt entstehen viele Rechte im Land und für viele Menschen ist der Daueraufenthalt der Rechtsstatus der erstrebt wird. Nicht jedoch die Staatsbürgerschaft.
Als Bewohner mit Daueraufenthaltstitel ergeben sich viele der selben Rechte eines Staatsbürgers ohne allerdings Staatsbürger zu werden. Hier ist wichtig zu erwähnen, das der Daueraufenthalt Geflüchteten mit Asylstatus genauso offen steht wie legalen Gastarbeitern mit einem Titel die in Mangelberufen tätig sind, direkten Familienmitgliedern und Studenten, die in Österreich studiert haben und hier eine Arbeit gefunden haben und lange genug im Land gelebt haben.
Zum Erwerb eines Daueraufenthaltstitels sind rudimentäre Deutschkenntnisse in Österreich erforderlic wobei dieses Erfordernis in bestimmten Fällen ausgesetzt werden kann.
Wie wird man nun Österreichischer Staatsbürger und warum werden es so wenige? Wenn man nicht als österreichischer Staatsbürger geboren wird muss man seine andere Staatsbürgerschaft abgeben bevor man Österreicher wird. Ausnahmeregelungen gibt es nur für Leute denen die Österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung durch die Bundesregierung erfolgt für zu erwartene Leistungen für die Österreichische Republik oder bereits geleistete. Das trifft in der Regel auf Prominente wie Anna Netrebko, Christoph Waltz und ein paar anderen zu.
Wenn man als Österreicher eine andere Staatsbürgerschaft annimmt muss man die Österreichische zurücklegen bzw erlischt sie automatisch. Um das zu verhindern kann man einen Antrag stellen sie weiter zu behalten. Hierfür können familiäre Gründe angebene werden, allerdings gilt dies nur für Bürger die mit der österreichischen Staatsbürgerschaft geboren wurden, nicht für Österreicher denen diese verliehen wurde.
Auch hier gilt das Interesse der Republik, weswegen zum Beispiel Arnold Schwarzenegger sowohl Amerikanischer als auch Österreichischer Staatsbürger ist.
Dieses Hervorstreichen der österreichischen Staatsbürgerschaft hat interessante Auswirkungen. Grundsätzlich geht des bestreben auf eine einzige Staatsbürgerschaft auf eine alte Konvention zurück. Der “Convention on the Reduction of Cases of Multiple Nationality and on Military Obligations in Cases of Multiple Nationality” von 1963. Viele Länder haben die ratifiziert, aber nur wenige nach wie vor. Dazu zählen neben Österreich auch Dänemark, die Niederlande und Norwegen. Bis 2008 waren dies auch Belgien, bis 2009 Luxemburg und ich glaube bis 2014 zählte auch die Tschechische Republik dazu. In Norwegen gibt es momentan die Diskussion die Doppelstaatsbürgerschaft zuzulassen und damit diese Ratifizierung aufzukündigen.
Aber warum wollen Länder das tun? Hierzu gibt es vielerlei Gründe und interessanterweise wurde das in Österreich bis jetzt nicht thematisiert.
Einer der wichtisten Gründe ist, das viele Menschen keine Staatsbürger werden obwohl sie Österreich loyal sind und auch hier Steuern zahlen und die Sprache perfekt sprechen. Warum wollen sie keine Staatsbürger werden?
Ein Grund dafür sind die Konsquenzen auf das familiäre Leben. Man stelle sich einen hypothetischen Brasilianischen Staatsbürger in Österreich vor der hier studiert hat und seit 10 Jahren hier lebt und perfekt Deutsch spricht. Allerdings leben dessen Eltern in Brasilien und werden von Jahr zu Jahr älter. Einem österreichischem Staatsbürger wird der Aufenthalt in Brasilien nur für drei Monate gewährt. Wenn sich also ein medizinischer Notfall ergibt (zB ein Elternteil erkrankt an Krebs) kann man nur für drei Monate innerhalb von sechs Monaten zur Seite stehen.
Schlimmer wird es noch für Russen in Österreich. Wenn sie österreichische Staatsbürger werden und die Russische Staatsbürgerschaft zurückleben müssen sie für jede Reise zuvor in ein Konsulat um ein Visum für diese Reise zu organisieren. Einfach so in ein Flugzeug um ein todkrankes Familienmitglied zu besuchen wird so nichts.
Österreich hat eine der niedrigsten Naturalisierungsraten in der EU und ich denke, dass diese sehr emotionale Situation für viele der größte Grund ist. Man kann dies auch gut sehen das die meisten Einbürgerungen in Österreich ein Türken gehen. Für Türken ist diese ein geringeres Problem als für viele andere Staatsbürger durch das Konzept der türkischen Blauen Karte. Sie ist eine Art Staatsbürgerschaft Light. Mit ihr kann man sich auf unbegrenzte Zeit in der Türkei aufhalten und viele andere Rechte bekommen; nur wählen kann man nicht.
Die selbe Situation kann auch von der anderen Seite aus gesehen werden. Österreich hat eine extreme hohe Auswanderungsrate von geborenen Österreichern. Viele gehen ins Ausland um dort zu arbeiten und Firmen zu starten, oft auch weil sie für ihre Tätigkeiten in Österreich kein passendes Umfeld finden. Diese Leute werden oft durch die Bundesregierung zu Doppelstaatsbürgern gemacht (zB geschehen bei Arnold Schwarzenegger) weil man ja ansonsten ein Aushängeschild verliert. Es sollte allerdings auch im Interesse des Staates sein dies Grundsätzlich als Ziel zu haben seine Staatsbürger nicht zu verlieren. Viele Österreicher die ins Ausland gehen sind sehr fähige Menschen die durch Visas für Begabte oder in Mangelberufen ihren Aufenthaltsstatus bekommen bei denen die Auflagen streng sind.
Diese Österreicher nicht zu verlieren sollte mindestens genauso ein Ziel zu sein wie begabten und positiv der Gesellschaft beitragender Menschen die Möglichkeit zu geben Staatsbürger zu werden um in der Politik mitzuwirken.
Gerade im Zuge des IS Terrors wird aber auch ein anderes Problem deutlich: einem Menschen mit nur einer Staatsbürgerschaft wird es schwer diese zu entziehen. Selbst wenn man als Staat bereit ist diesen Menschen staatenlos zu machen, wird man diesen Staatsbürger nicht los, weil es keine Land gibt in das dieser Abgeschoben wird. Man wird ihn also faktisch dulden müssen. Hätte dieser Terrorist jedoch eine zweite Staatsbürgerschaft wird es wesentlich einfacher die Österreichische zu entziehen und ihn abzuschieben.
Durch das komplexe Österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz ergeben sich viele Seltsamkeiten. Zum Beispiel kennt das Österreichische Recht das Konzept eines “Putativösterreichers”. Das ist ein Mensch von dem angenommen wird, das er die Österreichische Staatsbürgerschaft hat, sie allerdings nicht wirklich hat, weil er sie automatisch verloren hat. Das ergibt Rechtsunsicherheiten mit der sich Gerichte und Beamte beschäftigen müssen wenn sie ersichtlich werden.
Österreich ist eine Demokratie und wenn sich die Anzahl der menschen in Österreich prozentuell erhöht die nicht Wählen kann das Auswirkungen auf das Land haben, die man vielleicht nicht haben will. Zudem wird man sich die Frage stellen müssen warum bestimmte Menschen Staatsbürger werden und andere nicht. Zum Beispiel werden überproportional viele Türken Staatsbürger weil der Verlust der Türkischen keine große Rolle spielt, während viele hier Studierte aus verschiednen Ländern sie nicht wollen. Ich kenne die Diskussion aus meinem Bekanntenkreis nur zu gut.
Ich denke eine Ernsthafte Diskussion zu dem Thema ist notwendig weil der Status Quo möglicherweise nicht das widerspiegelt, das sich der Gesetzgeber ursprünglich gedacht hat.
Durch die fortschreitende Globalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Menschen internationale Beziehungen führen. Ich bin vor einigen Jahren nach London gezogen und habe dort in einer sehr internationalen Firma als Softwareentwickler gearbeitet. Als Sprecher auf Konferenzen in der IT Industrie habe ich viele Leute in verschiedenen Ländern kennengelernt. Nicht ohne Grund ist meine Frau keine österreichische Staatsbürgerin. Der Großteil meiner nicht-österreichischen Freunde die in einer festen Beziehung leben haben einen Partner mit einer anderen Staatsbürgerschaft oder waren zumindest in einem anderen Land geboren.
Gerade Österreich ist ein Land mit internationaler Vergangenheit und Gegenwart. In Wien ist ein mehrsprachiger Hintergrund für Kinder mittlerweile die Norm.
Wenn man sich das Umfeld um Österreich ansieht wird man schnell feststellen, das immer mehr Länder eine Doppelstaatsbürgerschaft erlauben bzw. sehr viele Möglichkeiten einräumen sie zu bekommen.
Ich bin natürlich als indirekt “Betroffener” nicht unparteiisch in der Diskussion um die Doppelstaatsbürgerschaften. Allerdings habe ich mich zumindest ausführlich mit dem Thema beschäftigt weswegen ich mich gerne zur Diskussionen dazu bereitstehe.
Ich würde mich freuen wenn sich die Politik grundsätzlich mit dem österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht auseinandersetzen würde um zu sehen ob die Konsequenzen davon die sind, die man sich als Gesetzgeber erhofft hat.